Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz

Sicher. Das macht uns.

Arbeitssicherheit ist heute mehr als Gesetzeserfüllung – sie ist ein Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte. Wir übernehmen die gesetzlich geforderte Betreuung, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Unsere Leistungen

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen

Das bedeutet Arbeitsschutz

§1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie – wir übernehmen die Umsetzung.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beauftragen – unabhängig von der Unternehmensgröße.

  • Organisation und Bereitstellung der notwendigen Mittel für den Arbeitsschutz
  • Ergreifen, Überprüfung und Anpassung der Schutzmaßnahmen an veränderte Gegebenheiten
  • Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung notwendiger Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Sicherstellen, dass Beschäftigte die Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen kennen und einhalten
  • Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung entsprechend Betriebsgröße und Tätigkeit
  • Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen für Beschäftigte
  • Unterweisung der Beschäftigten in Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen während der Arbeitszeit
§1
ARBSCHG

Neben dem Arbeitsschutzgesetz gibt es weitere Gesetze, die spezielle Schutzaspekte wie Arbeitszeiten, Mutterschutz, Jugendschutz und den Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln. Auch Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln und DGUV-Richtlinien sind für den Arbeitsschutz relevant. Diese Vielzahl an Vorschriften kann komplex wirken und erweckt oft den Eindruck, Arbeitgeber seien mit diesem Thema allein.

Dem ist jedoch nicht so: Laut Arbeitssicherheitsgesetz sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beauftragen. Diese unterstützen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung – unabhängig von der Unternehmensgröße muss jede Firma diese Fachkräfte einsetzen.

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