Arbeitssicherheit ist heute mehr als Gesetzeserfüllung – sie ist ein Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte. Wir übernehmen die gesetzlich geforderte Betreuung, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Externe SiFa-Betreuung – Grundbetreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz plus betriebsspezifische Zusatzleistungen.
Mehr erfahren →HSE Manager & Supervisor für Bauprojekte – von der Planung bis zur Umsetzung vor Ort.
Mehr erfahren →Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen – von der Planungs- bis zur Ausführungsphase.
Mehr erfahren →Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Räumungsübungen, Brandschutzhelfer-Ausbildung.
Mehr erfahren →Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Coaching, Workshops, Burn-out-Prävention.
Mehr erfahren →Prüfung nach DIN EN 1176 & 1177 für Kommunen, Kitas, Schulen und Wohnungsunternehmen.
Mehr erfahren →Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beauftragen – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz gibt es weitere Gesetze, die spezielle Schutzaspekte wie Arbeitszeiten, Mutterschutz, Jugendschutz und den Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln. Auch Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln und DGUV-Richtlinien sind für den Arbeitsschutz relevant. Diese Vielzahl an Vorschriften kann komplex wirken und erweckt oft den Eindruck, Arbeitgeber seien mit diesem Thema allein.
Dem ist jedoch nicht so: Laut Arbeitssicherheitsgesetz sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beauftragen. Diese unterstützen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung – unabhängig von der Unternehmensgröße muss jede Firma diese Fachkräfte einsetzen.
Jahrzehntelange Expertise im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
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