Ausbildungen, Trainings & individuelle Coachings

Praxisnahe Trainings für sicheres Arbeiten

Wir bieten zertifizierte Schulungen und praxisnahe Trainings, die Ihre Mitarbeitenden befähigen, sicher und effizient zu arbeiten – immer nach gesetzlichen Vorgaben.

Unser Angebot

Zertifizierte Ausbildungen

👷

SiGeKo (nach RAB 30)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für Baustellen. Präsenzschulung, ca. 4 Tage inkl. Prüfung.

🦺

Sicherheitsbeauftragte

Pflicht ab 20 Beschäftigten (§22/23 SGB VII). Theorie 8h, Praxis 8h. Präsenz oder Hybrid.

🧯

Brandschutzhelfer

Nach ArbSchG §10 & DGUV 205-023. Theorie 3h, Praxis 1h.

🚜

Bediener Flurförderzeuge

DGUV Vorschrift 68 & Grundsatz 308-001. Individuelle Dauer je nach Ausbildungsstand.

🏗️

Bediener von Kranen

Hallen-, Brücken- & Portalkrane nach DGUV Grundsatz 309-003.

📦

Prüfung von Regalen

Gemäß DIN 15635 & DGUV Regel 108-007. 8 Stunden, online.

🪜

Leitern & Tritte

Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung §3/§14. 8 Stunden, online.

🚁

Hubarbeitsbühnen

Nach DGUV Grundsatz 308-008. Theorie 4h, Praxis 3h.

🎓

Individuelle Coachings

Maßgeschneiderte Trainings passend zu Ihrem Bedarf.

Nächste Termine 2026

Aktuelle Schulungstermine

Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz – Anmeldung bequem über den Buchen-Button. Inhouse-Termine auf Anfrage.

KursDatumOrtKosten pro TN
Ausbildung zum SiGeKo (nach RAB 30)19./20. & 24./25.08.2026Musterstadt1.300,00 € zzgl. 19% MwSt.
Bef. Person zur Prüfung von Leitern, Tritten & Fahrgerüsten10.09.2026online195,00 €
Bef. Person zur Prüfung von Regalanlagen17.09.2026online195,00 €
Ausbildung betrieblich psychologische Erstbetreuende29.–30.09.2026Musterstadt500,00 €
Brandschutzhelfer27.10.2026Musterstadt160,00 €
Kursinhalte im Detail

Alle Ausbildungen im Überblick

Ausbildung zum SiGeKo (nach RAB 30)

Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tragen Sie maßgeblich dazu bei, Arbeitsunfälle auf Baustellen zu vermeiden und Abläufe sicher zu gestalten. Unsere Ausbildung vermittelt fundiertes Fachwissen nach den Vorgaben der RAB 30 (Anlagen B und C) gemäß § 3 Baustellenverordnung und verbindet rechtliche Grundlagen direkt mit der praktischen Umsetzung. Zudem lernen die Teilnehmer effizientes Verantwortungsmanagement, die Erstellung eines SiGe-Plans sowie die optimale Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gewerken.

Inhalte im Detail: Rechtliche Grundlagen & Auswirkung der Baustellenverordnung · Einführung in das nationale Arbeitsschutzsystem · Anforderungen an einen Koordinator (Planungs- und Ausführungsphase) · Haftung eines Koordinators · Aufgaben und Pflichten der am Bau beteiligten Firmen · Vertragssysteme der am Bau beteiligten Firmen · Praxisbeispiele an einer Musterbaustelle.

Kursinformation: Dauer ca. 4 Tage inkl. Prüfung · Präsenzschulung · Kosten 1.300 € zzgl. 19% MwSt. · Qualifikationsnachweis: Zertifikat / SiGeKo-Nachweis (nach RAB 30 B/C).

Sicherheitsbeauftragte

Auf Grundlage der §§ 22 und 23 SGB VII sowie konkretisiert in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" müssen Sicherheitsbeauftragte in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden. Sie helfen dem Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Arbeitsschutz und wirken auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten hin. Der kompakte Theorieteil wird durch einen betriebsspezifischen Praxisteil ergänzt, in dem das Gelernte zusammen mit der betreuenden Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort adaptiert wird.

Inhalte im Detail (gemäß DGUV Information 211-042): Rolle der Sicherheitsbeauftragten in der Organisation · Inner- und außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz · Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz · Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz · Sozial-, Methoden- und Fachkompetenz.

Kursinformation: Theorie 8h, Praxis 8h · max. 15 Teilnehmende · Präsenz Inhouse, Theorie online möglich · Qualifikationsnachweis: Teilnahmebescheinigung. Empfohlene Auffrischung alle 3–5 Jahre.

Brandschutzhelfer

Nach Arbeitsschutzgesetz § 10 hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind. Konkret hat er eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Inhalte im Detail (gemäß DGUV Information 205-023): Grundzüge des Brandschutzes · Betriebliche Brandschutzorganisation · Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen · Gefahren durch Brände · Verhalten im Brandfall. Ergänzt durch einen Praxisteil mit Löschtaktik am Brandsimulator.

Kursinformation: Theorie 3h, Praxis 1h · max. 15 Teilnehmende · Präsenz oder Hybrid · Qualifikationsnachweis: Teilnahmebescheinigung. Aktive Mitglieder freiwilliger Feuerwehren können bei Nachweis regelmäßiger Aus- und Weiterbildung auf die Ausbildung verzichten. Empfohlene Wiederholung alle 3–5 Jahre.

Bediener von Flurförderzeugen

Aufgrund der von einer unsachgemäßen Bedienung ausgehenden Gefährdung darf nach DGUV Vorschrift 68 der Unternehmer mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die für diese Tätigkeit ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Inhalte im Detail (Stufe 1, gemäß DGUV Grundsatz 308-001): Rechtliche Grundlagen · Sicherheitsbestimmungen (Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen) · Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten · Gerätetechnik (Antriebsarten, Standsicherheit, Betrieb) · regelmäßige Prüfung, Umgang mit Last, Verkehrsregelung/Verkehrswege. Im praktischen Teil erfolgt eine umfassende Unterweisung im sicheren Führen des Fahrzeugs.

Kursinformation: Dauer individuell nach Ausbildungsstand & Anforderungen · max. 4 Teilnehmende · Präsenz · Qualifikationsnachweis: Führerschein Flurförderzeug (Berechtigungsschein nach theoretischer & praktischer Prüfung, schriftliche Beauftragung erforderlich) · Inhouse auf Anfrage.

Bediener von Kranen

Aufgrund der von einer unsachgemäßen Bedienung ausgehenden Gefährdung darf nach DGUV Vorschrift 52 der Unternehmer mit dem selbstständigen Führen eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, die im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.

Inhalte im Detail (gemäß DGUV Grundsatz 309-003): Rechtliche Grundlagen · Krantechnik, Kranbetrieb · Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten · Wartungsarbeiten, Arbeitssicherheit · Persönliche Schutzausrüstung · Einweisung, Handzeichen und Anschlagmittel · Tägliche Kranstichkontrolle.

Kursinformation: Dauer individuell nach Ausbildungsstand & Anforderungen · min. 4 Teilnehmende · nur Präsenz Inhouse möglich · Qualifikationsnachweis: Berechtigungsschein zum Führen von Kranen (schriftliche Beauftragung erforderlich).

Befähigte Person für die Prüfung von Regalen

Ortsfeste Regalanlagen zählen zu den Arbeitsmitteln und sind nach Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 einer wiederkehrenden Prüfung durch eine befähigte Person zu unterziehen, wenn sie Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können.

Inhalte im Detail (gemäß DIN 15635 & DGUV Regel 108-007): Rechtliche Grundlagen · Bau und Ausrüstung von Regalanlagen · Anforderungen an den Betrieb · Nutzungssicherheit · Regeln zur Bewertung von Schäden · Schadensbehandlungsverfahren · Inspektionsablauf · Änderungen an Lagereinrichtungen.

Kursinformation: 8 Stunden, online · individuelle Firmenkurse ab 5 Teilnehmenden, weitere Varianten auf Anfrage · Qualifikationsnachweis: Zertifikat · Inhouse auf Anfrage möglich.

Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten

Leitern und Tritte zählen zu den Arbeitsmitteln und sind nach Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 einer wiederkehrenden Prüfung durch eine befähigte Person zu unterziehen, wenn sie Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können.

Inhalte im Detail (gemäß DGUV Information 208-016): Rechtliche Grundlagen · Bauarten und -formen von Leitern und Tritten · Sicherheitsgerechter Umgang mit Leitern · Prüfungsablauf · Umgang mit schadhaften Leitern · Reparatur von Leitern.

Kursinformation: 8 Stunden, online · individuelle Firmenkurse ab 5 Teilnehmenden, weitere Varianten auf Anfrage · Qualifikationsnachweis: Zertifikat · Inhouse auf Anfrage möglich.

Bediener von Hubarbeitsbühnen

Aufgrund der von einer unsachgemäßen Bedienung ausgehenden Gefährdung darf nach DGUV Regel 100-500 der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen (Scheren-, Gelenkbühnen u. a.) nur Personen beauftragen, die in der Bedienung unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Inhalte im Detail (gemäß DGUV Grundsatz 308-008): Rechtliche Grundlagen · Bau und Ausrüstung von Hubarbeitsbühnen · Verantwortung und Anforderungen des Bedieners · physikalische Funktionen sowie Besonderheiten der einzelnen Bühnentypen · Aufstellung, Inbetriebnahme und Prüfungen · Einsatz der Bühnen · Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung.

Kursinformation: Theorie 4h, Praxis 3h · max. 8 Teilnehmende · Präsenz · Qualifikationsnachweis: Bedienerschein für Hubarbeitsbühnen · Inhouse auf Anfrage möglich.

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