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Sind Sie von NIS2 betroffen?

Beantworten Sie vier Fragen zu Branche und Unternehmensgröße – wir stufen Sie nach den Kriterien der NIS2-Richtlinie und des deutschen NIS2UmsuCG ein.

*Pflichtangaben. Konzernzugehörige Unternehmen: Mitarbeiterzahl und Finanzkennzahlen verbundener Unternehmen sind nach EU-Empfehlung 2003/361/EG zu konsolidieren.

Unsicher bei der Einstufung?

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