CRA · Erste Meldepflicht ab 11. September 2026

Cyber Resilience Act: Die Uhr tickt bereits jetzt

Ab dem 11. September 2026 gilt Artikel 14 des Cyber Resilience Act: Hersteller, Importeure und Vertreiber von Produkten mit digitalen Elementen müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden – rückwirkend auch für bereits im Markt befindliche Produkte.

Betroffenheit

Wen betrifft der CRA?

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Hersteller

Wer Produkte mit digitalen Elementen (Hardware, Software, IoT-Geräte, Maschinensteuerungen) entwickelt oder herstellt und in der EU in Verkehr bringt.

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Importeure

Wer Produkte mit digitalen Elementen aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführt und unter eigenem Namen vermarktet.

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Vertreiber

Wer solche Produkte in der Lieferkette bereitstellt, trägt eingeschränkte, aber eigenständige Sorgfaltspflichten.

Risiken & Sanktionen

Was auf dem Spiel steht

VerstoßMax. Bußgeld
Verstoß gegen wesentliche Sicherheitsanforderungen15 Mio. € / 2,5 % Jahresumsatz
Sonstige Pflichtverletzungen (z. B. Kennzeichnung)10 Mio. € / 2 % Jahresumsatz
Falsche oder unvollständige Angaben an Behörden5 Mio. € / 1 % Jahresumsatz

Die Meldepflicht nach Artikel 14 gilt ab 11. September 2026 ausdrücklich auch für Produkte, die bereits vor dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebracht wurden – ein Bestandsschutz existiert nicht.

Der Meldeprozess

Was ab September 2026 gilt

1

Frühwarnung (24h)

Erstmeldung an die ENISA-Meldeplattform innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle oder eines schwerwiegenden Vorfalls.

2

Detailbericht (72h)

Ausführliche Meldung mit erster Bewertung von Schweregrad und Auswirkungen binnen 72 Stunden.

3

Abschlussbericht

Finale Meldung 14 Tage nach erfolgreicher Behebung, spätestens jedoch einen Monat nach dem Vorfall.

4

Schwachstellenmanagement etablieren

Kontinuierlicher Prozess zur Identifikation, Bewertung und Behebung von Schwachstellen über den gesamten Produktlebenszyklus.

Perspektivwechsel

CRA als Wettbewerbsvorteil

Wer jetzt handelt, statt abzuwarten, sichert sich Marktzugang und Vertrauen – während viele Wettbewerber noch unvorbereitet sind.

🛡️

Security by Design

Frühzeitige Integration von Sicherheitsanforderungen reduziert spätere Nacharbeit und teure Last-Minute-Umbauten.

🏷️

CE-Kennzeichnung sichern

CRA-Konformität ist ab Dezember 2027 Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung digitaler Produkte in der EU.

🤝

Vertrauen bei Ausschreibungen

Öffentliche Auftraggeber und Großkunden fragen CRA-Konformität zunehmend aktiv ab.

🔗

Synergien mit NIS2

Wer bereits NIS2-Risikomanagement betreibt, kann CRA-Prozesse direkt darauf aufbauen statt neu zu beginnen.

Bewährte Grundlage

ISO 27001 als Fundament für den Meldeprozess

Ein etabliertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 liefert die Prozesse, um Schwachstellen systematisch zu erkennen, zu bewerten und fristgerecht zu melden – die Basis für CRA-Konformität.

Mehr zu ISO 27001
CRA
AB 11.09.2026
FAQ

Cyber Resilience Act — die wichtigsten Antworten

Was genau tritt am 11. September 2026 in Kraft?

Artikel 14 des CRA: die Pflicht für Hersteller, aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle in Produkten mit digitalen Elementen über die zentrale ENISA-Meldeplattform zu melden.

Gilt die Meldepflicht auch für bereits verkaufte Produkte?

Ja. Anders als die vollständigen Herstellerpflichten, die erst ab 11. Dezember 2027 für neu in Verkehr gebrachte Produkte gelten, erfasst die Meldepflicht ab September 2026 ausdrücklich auch Produkte, die bereits im Markt sind.

Wie viel Zeit habe ich im Ernstfall?

24 Stunden für die Frühwarnung, 72 Stunden für den Detailbericht und 14 Tage nach Behebung (spätestens ein Monat nach dem Vorfall) für den Abschlussbericht.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die wesentlichen Sicherheitsanforderungen – der höhere Betrag ist jeweils maßgeblich.

Was hat der CRA mit NIS2 und ISO 27001 zu tun?

Alle drei Regelwerke adressieren Cybersicherheit, aber mit unterschiedlichem Fokus: NIS2 betrifft den Betrieb kritischer Einrichtungen, der CRA die Produkte selbst. ISO 27001 liefert die Managementsystem-Grundlage, auf der sich beide Pflichten effizient abbilden lassen.

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