Mit der richtigen Planung und sicheren Durchführung Ihres Vorhabens vermeiden Sie Arbeitsunfälle und gesundheitliche Belastungen auf Ihrer Baustelle.
Baustellen sind Arbeitsplätze, auf denen die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes genauso einzuhalten sind wie in jedem anderen Unternehmen. Die komplexe Zusammenarbeit unterschiedlicher Gewerke und die sich ständig ergebenden Veränderungen im Baufortschritt erfordern sogar ein Höchstmaß an Sicherheit und Gesundheitsschutz. Verantwortlich ist nach der Baustellenverordnung zuerst der Bauherr oder ein von ihm Beauftragter, die Maßgaben des Arbeitsschutzes gemäß Landesbauordnung, Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) form- und fristgerecht umzusetzen. Bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens sind die allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen und später in der Ausführungsphase konsequent umzusetzen.
Werden auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, fordert §3 der Baustellenverordnung die Bestellung eines oder mehrerer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren. Deren Tätigkeit erstreckt sich von der Planungs- bis zur Ausführungsphase und umfasst alle arbeitsschutzrelevanten Aspekte im Zusammenspiel der Gewerke – mit dem Ziel, das Unfallrisiko auf der Baustelle zu minimieren.
Wir vertreten Sie als Bauherrn bei der Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz.