Baustellensicherheit

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen

Mit der richtigen Planung und sicheren Durchführung Ihres Vorhabens vermeiden Sie Arbeitsunfälle und gesundheitliche Belastungen auf Ihrer Baustelle.

Das bedeutet Baustellensicherheit

Baustellen sind Arbeitsplätze, auf denen die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes genauso einzuhalten sind wie in jedem anderen Unternehmen. Die komplexe Zusammenarbeit unterschiedlicher Gewerke und die sich ständig ergebenden Veränderungen im Baufortschritt erfordern sogar ein Höchstmaß an Sicherheit und Gesundheitsschutz. Verantwortlich ist nach der Baustellenverordnung zuerst der Bauherr oder ein von ihm Beauftragter, die Maßgaben des Arbeitsschutzes gemäß Landesbauordnung, Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) form- und fristgerecht umzusetzen. Bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens sind die allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen und später in der Ausführungsphase konsequent umzusetzen.

§3 Baustellenverordnung

Wo mehrere Arbeitgeber tätig sind, ist ein SiGeKo Pflicht

Werden auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, fordert §3 der Baustellenverordnung die Bestellung eines oder mehrerer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren. Deren Tätigkeit erstreckt sich von der Planungs- bis zur Ausführungsphase und umfasst alle arbeitsschutzrelevanten Aspekte im Zusammenspiel der Gewerke – mit dem Ziel, das Unfallrisiko auf der Baustelle zu minimieren.

SiGeKo
§3 BAUSTELLV
📐

In der Planungsphase

  • Beratung zu bleibenden sicherheitstechnischen Einrichtungen
  • Beratung bei der Terminplanung für Sicherheitseinrichtungen
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Erstellung von Baustellenordnung und Vorankündigung
🏗️

In der Ausführungsphase

  • Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften
  • Laufende Kontrolle der Einhaltung des SiGe-Plans
  • Klärung sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
  • Erkennen, Bewerten und Vermeiden von Gefahren
  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollieren sicherheitsrelevanter Mängel und Hinwirken auf deren Beseitigung

SiGeKo für Ihr Bauvorhaben?

Wir vertreten Sie als Bauherrn bei der Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz.

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