Professionelle Spielplatzprüfungen für Kommunen, Kitas, Schulen & Wohnungsunternehmen – zuverlässig, fachkundig und individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten.
Eine Spielplatzprüfung ist eine systematische Sicherheits- und Funktionskontrolle von Spielplätzen und Spielgeräten nach DIN EN 1176, DIN EN 1177 und DGUV 202-022. Sie ist verpflichtend im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und schützt Kinder, Betreiber und Einrichtungen vor Unfällen und rechtlichen Folgen. Als zertifizierter Spielplatzgutachter prüfen wir öffentliche, private und kommunale Spielplätze – unabhängig, normgerecht und mit geschultem Blick für alle sicherheitsrelevanten Details. Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht, der Ihre Betreiberverantwortung dokumentiert und im Schadensfall als rechtssichere Nachweisgrundlage dient.
Spielplätze sollen Kindern sichere Bewegungs- und Spielräume bieten. Witterung, Verschleiß oder Vandalismus können jedoch schnell zu Gefahrenquellen werden. Regelmäßige Inspektionen gemäß DIN EN 1176 reduzieren Unfallrisiken, erfüllen die Betreiberverantwortung, schützen vor Haftungsansprüchen und dokumentieren die ordnungsgemäße Wartung.
Regelmäßige Sichtprüfung auf offensichtliche Gefahren wie Beschädigungen, Vandalismus oder Verunreinigungen.
Detailliertere Funktionsprüfung der Geräte inklusive Kontrolle beweglicher Teile und Stabilität.
Umfassende Prüfung der gesamten Anlage gemäß DIN EN 1176 inklusive Dokumentation und Risikobewertung.
Die Spielplatzprüfung orientiert sich an DIN EN 1176 (Norm für Spielplatzgeräte – Sicherheit & Stabilität), DIN EN 1177 (Norm für Fallschutzbeläge) sowie den einschlägigen DGUV-Regelwerken zur Unfallverhütung. Betreiber haften im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für Unfälle auf Spielplätzen – durch die Einhaltung dieser Normen vermeiden Sie Haftungsrisiken und gewährleisten maximale Sicherheit.
Aufnahme der Spielgeräte, der Anlage und der Umgebung.
Kontrolle auf Schäden, Verschleiß und Sicherheit.
Überprüfung der Fallbereiche und Schutzbeläge.
Schriftlicher Bericht mit klaren Handlungsempfehlungen.
Unsere Leistungen im Bereich Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 umfassen sämtliche Maßnahmen, die für eine normgerechte, sichere und dokumentierte Überprüfung Ihrer Spielplatzanlagen erforderlich sind.
Eine jährliche Hauptinspektion sorgt für das höchste Sicherheitsniveau – vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte, ergänzt durch regelmäßige visuelle Routine- und operative Inspektionen. Die Überprüfung beinhaltet die Feststellung des betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen auf Grundlage der DIN EN 1176.
Der Betreiber hat eine Verkehrssicherungspflicht und ist für die Sicherheit auf dem Spielplatz verantwortlich. Bei öffentlichen Spielplätzen haftet die Kommune als Betreiberin für Unfälle, wenn diese sich aufgrund einer Verletzung dieser Pflicht ereignet haben.
Die Verantwortung liegt bei den Eigentümern der Spielplätze, z. B. Städten und Gemeinden, Schulen oder Kindergärten. Sie sind gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Spielplätze sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, eine Einfriedung bei Spielplätzen einzubauen. Allerdings sind sie notwendig, wenn den Nutzern vor Ort besondere Gefahren drohen. Einfriedungen sind nach DIN 18034 mithilfe von Zäunen, dichten Hecken oder Mauern möglich.
Name des Spielplatzes, Standortangabe (z. B. Straße oder GPS-Daten), Telefonnummer des Wartungspersonals zur Schadensmeldung sowie ggf. Angaben zur Zufahrt für Rettungsdienste oder die Feuerwehr.
DIN EN 1176 (Spielgeräte), DIN EN 1177 (Fallschutz) sowie einschlägige DGUV-Regelwerke.
Lockere Verbindungen, Korrosion, beschädigte Fallschutzbeläge, scharfe Kanten oder unzureichende Sicherheitsabstände.
Mängel müssen behoben werden. Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, den Spielplatz wieder in einen gesetzeskonformen Zustand zu versetzen.
Fachlich geschulte Prüfer mit Zertifikaten – flexible Terminvereinbarung.