Brandschutzbeauftragter

Beugen Sie Brandgefahren vor.

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und der Sensibilisierung Ihrer Beschäftigten für Brandschutz – als externer Dienstleister.

Darum Brandschutz

Brandschutz als Teil des Arbeitsschutzes

Mit der Forderung, Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind, macht das Arbeitsschutzgesetz den Brandschutz zum Teil des Arbeitsschutzes. Der Schutz der Menschenleben und der Gesundheit stehen an erster Stelle, und der Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Darüber hinaus stellen Brände eine reale Gefahr für die Sachwerte und damit für die Existenz eines Unternehmens dar.

Im Gegensatz zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und zum Betriebsarzt besteht per Gesetz grundsätzlich keine Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. In erster Linie entscheidet das der Arbeitgeber selbst auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung. Allerdings können baurechtliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Vereinbarungen – z. B. mit Versicherungen, Kunden oder Lieferanten – die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich machen. Dieser steht dem Arbeitgeber durch seine qualifizierte Ausbildung als kompetenter Ansprechpartner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung und unterstützt ihn bei der wirksamen Gestaltung und Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes.

BRAND
SCHUTZ
Unsere Leistungen

Brandschutz als externer Dienstleister

Sie können sich unsere Brandschutzbeauftragten als externen Dienstleister an Ihre Seite holen. Im Rahmen unserer Beauftragung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen.

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Begehungen & Beurteilung

Beurteilung der Brandgefährdung sowie Teilnahme an behördlichen Brandschauen.

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Dokumente & Pläne

Erstellung der Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601.

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Kontrolle der Fluchtwege

Kontrolle und Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.

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Unterweisungen

Unterstützung der Führungskräfte bei regelmäßigen Unterweisungen im Brandschutz.

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Brandschutzhelfer

Ausbildung nach ASR A2.2 – sicherer Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

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Räumungsübungen

Planung, Begleitung und Auswertung von Evakuierungsübungen.

Im Detail

Alle Leistungen im Überblick

  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN ISO 23601 & BGV A8 für Arbeitsstätten
  • Erstellen und Fortschreibung der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 für Arbeitsstätten
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen des Brandschutzes
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Alarmpläne aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen interner Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln, Vorschlagen von Maßnahmen und Überwachen der Mängelbeseitigung
  • Unterstützen der Führungskräfte bei regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2
  • Prüfen der Lagerung und Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen sowie Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung brandschutztechnischer Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei Ersatzmaßnahmen bei Ausfall brandschutztechnischer Einrichtungen
  • Unterstützen bei Gesprächen mit Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Versicherern und Arbeitsschutzbehörden
  • Unterstützung bei Investitionsentscheidungen mit Bezug zum Brandschutz
  • Mitwirken bei präventiven und reaktiven Maßnahmen im Notfallmanagement, z. B. bei Stromausfall oder extremen Wetterereignissen
  • Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz

Brandschutz in guten Händen

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