Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und der Sensibilisierung Ihrer Beschäftigten für Brandschutz – als externer Dienstleister.
Mit der Forderung, Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind, macht das Arbeitsschutzgesetz den Brandschutz zum Teil des Arbeitsschutzes. Der Schutz der Menschenleben und der Gesundheit stehen an erster Stelle, und der Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Darüber hinaus stellen Brände eine reale Gefahr für die Sachwerte und damit für die Existenz eines Unternehmens dar.
Im Gegensatz zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und zum Betriebsarzt besteht per Gesetz grundsätzlich keine Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. In erster Linie entscheidet das der Arbeitgeber selbst auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung. Allerdings können baurechtliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Vereinbarungen – z. B. mit Versicherungen, Kunden oder Lieferanten – die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich machen. Dieser steht dem Arbeitgeber durch seine qualifizierte Ausbildung als kompetenter Ansprechpartner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung und unterstützt ihn bei der wirksamen Gestaltung und Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes.
Sie können sich unsere Brandschutzbeauftragten als externen Dienstleister an Ihre Seite holen. Im Rahmen unserer Beauftragung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen.
Beurteilung der Brandgefährdung sowie Teilnahme an behördlichen Brandschauen.
Erstellung der Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601.
Kontrolle und Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.
Unterstützung der Führungskräfte bei regelmäßigen Unterweisungen im Brandschutz.
Ausbildung nach ASR A2.2 – sicherer Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Planung, Begleitung und Auswertung von Evakuierungsübungen.
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