Arbeitsschutz

Psychische Gefährdungsbeurteilung: Die 5 häufigsten Fehler

Mo., 24. August 2026 · Nordpunkt Consulting Redaktion

Seit 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastungen gesetzlich verpflichtender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Trotzdem begegnen uns in der Praxis immer wieder dieselben fünf Lücken – oft nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil die Anforderungen unterschätzt werden.

1. Psychische Belastung wird mit psychischer Erkrankung verwechselt

Die Gefährdungsbeurteilung bewertet Arbeitsbedingungen – nicht die psychische Verfassung einzelner Mitarbeitender. Wer das vermischt, gerät schnell in einen datenschutzrechtlich heiklen und methodisch falschen Ansatz. Untersucht werden Faktoren wie Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung – nicht Diagnosen.

2. Die Erhebung bleibt zu oberflächlich

Ein kurzer Fragebogen ohne Auswertung nach Tätigkeitsbereichen erfüllt die Anforderungen der GDA-Leitlinie in der Regel nicht. Entscheidend ist, dass die Erhebung tatsächlich auf konkrete, umsetzbare Erkenntnisse pro Bereich führt – nicht nur auf einen allgemeinen Stimmungsbericht.

3. Maßnahmen werden nicht konkret genug abgeleitet

„Wir sensibilisieren die Führungskräfte" ist keine Maßnahme, die einer Wirksamkeitskontrolle standhält. Rechtssicher dokumentierte Maßnahmen brauchen einen klaren Verantwortlichen, einen Termin und ein überprüfbares Ziel.

4. Die Wirksamkeitskontrolle fehlt komplett

Viele Unternehmen führen die Beurteilung und die Maßnahmen durch – prüfen aber nie, ob die Belastung sich tatsächlich verändert hat. Genau dieser Schritt wird bei Betriebsprüfungen zunehmend gezielt nachgefragt.

5. Die Beurteilung wird einmalig durchgeführt und nie aktualisiert

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Projekt. Umstrukturierungen, neue Arbeitsformen wie mobiles Arbeiten oder veränderte Teamgrößen sollten jeweils Anlass für eine Aktualisierung sein – nicht erst der nächste Kontrollbesuch.

Wie ein methodisch sauberer Beurteilungsprozess in sechs Schritten aussieht, lesen Sie auf unserer Themenseite zur psychischen Gefährdungsbeurteilung.

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